Professionelle Vergrämung und Umsiedlung von Waschbären – rechtssicher und tierschonend handeln

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Waschbären sind intelligente und anpassungsfähige Tiere, die sich in Deutschland stark verbreitet haben. Doch sobald sie sich in Dachböden, Gärten oder Schuppen einnisten, werden sie schnell zur Plage. Eigenmächtige Fang- oder Abwehrmaßnahmen sind jedoch nicht erlaubt – denn Waschbären unterliegen in Deutschland dem Bundesnaturschutzgesetz. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert hohe Bußgelder. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie die professionelle Vergrämung und Umsiedlung von Waschbären abläuft, welche Gesetze gelten und welche Maßnahmen erlaubt oder verboten sind.

Gesetzliche Grundlagen: Waschbären stehen unter Schutz

Der Waschbär (Procyon lotor) ist in Deutschland ein sogenannter Neozoon – also eine Tierart, die ursprünglich nicht hier heimisch war. Dennoch steht er gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unter allgemeinem Schutz. Das bedeutet:

  • Waschbären dürfen nicht gefangen, verletzt oder getötet werden,
  • ihre Nistplätze dürfen während der Nutzungszeit (Brut, Aufzucht) nicht zerstört oder unbewohnbar gemacht werden,
  • Vergrämungsmaßnahmen dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben durchgeführt werden,
  • eine behördliche Genehmigung (z. B. durch die Untere Naturschutzbehörde) ist für Fang oder Umsiedlung erforderlich.

Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Wildtieren und die Einhaltung tierschutzgerechter Standards. Nur in begründeten Ausnahmefällen – etwa bei Gefahr für Menschen, Haustiere oder erheblichem Sachschaden – kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Was ist erlaubt?

Erlaubt sind alle tierschonenden Vergrämungsmaßnahmen, die den Waschbären dazu bewegen, das betroffene Gebiet freiwillig zu verlassen, ohne ihn zu verletzen oder zu fangen. Dazu zählen:

  • Akustische Abschreckung: Einsatz von Ultraschallgeräten oder Geräuschgeneratoren, die den Waschbären durch unangenehme Töne vertreiben.
  • Licht- und Bewegungsreize: Bewegungsmelder, Blitzlichter oder Lampen, die die nächtliche Ruhe des Tieres stören.
  • Geruchsvergrämung: Anwendung spezieller Duftstoffe oder biologischer Repellentien, die Waschbären meiden.
  • Bauliche Maßnahmen: Abdichten von Eintrittsöffnungen, Schließen von Dachluken, Gittern und Regenrohren (erst nach vollständiger Vertreibung).

Diese Methoden dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn sich keine Jungtiere im Quartier befinden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Nachwuchs verhungert – was nach dem Tierschutzgesetz verboten ist.

Was ist verboten?

Das Fangen, Töten oder Verletzen von Waschbären ohne Genehmigung ist strikt untersagt. Verboten sind insbesondere:

  • Giftköder oder chemische Mittel jeglicher Art,
  • Selbstgebaute Fallen oder elektrische Abwehrsysteme, die das Tier verletzen können,
  • Rauch, Gas oder Feuer zur Vertreibung aus Nestern oder Dachböden,
  • Abdichten von Schlupflöchern, solange sich noch Tiere im Gebäude befinden.

Zuwiderhandlungen gegen das Bundesnaturschutzgesetz oder Tierschutzgesetz können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € geahndet werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind bei Tierquälerei möglich.

Fachgerechte Vergrämung – so gehen Profis vor

Eine professionelle Waschbärvergrämung erfolgt immer kontrolliert, tierschutzkonform und dokumentiert. Fachbetriebe wie CMB Kammerjäger arbeiten nach klar definierten Abläufen:

1. Inspektion und Bestandsaufnahme

Der erste Schritt besteht in einer gründlichen Untersuchung des betroffenen Gebäudes oder Grundstücks. Dabei werden folgende Punkte geprüft:

  • Ort und Ausmaß des Befalls,
  • aktive Einstiegspunkte und Laufwege,
  • Vorhandensein von Jungtieren,
  • Schäden an Dach, Fassade oder Dämmung.

2. Vergrämung mit Abschreckungsmitteln

Je nach Situation werden akustische, optische oder geruchliche Vergrämungsmethoden eingesetzt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, dem Waschbären den Aufenthaltsort unattraktiv zu machen, sodass er freiwillig das Gebiet verlässt.

3. Kontrolle und Sicherung der Gebäude

Nach erfolgreicher Vergrämung werden sämtliche Zugänge baulich gesichert. Dazu zählen:

  • Abdichten von Dachöffnungen und Lüftungsschächten,
  • Einbau von Gitterabdeckungen in Regenrohren und Fallrohren,
  • Verstärkung beschädigter Dachbereiche,
  • Anbringen von Drahtgittern oder Bürstenleisten gegen erneuten Eintritt.

Erst wenn sichergestellt ist, dass keine Tiere mehr im Gebäude sind, erfolgt die endgültige Abdichtung. So wird verhindert, dass Waschbären oder andere Wildtiere erneut eindringen.

Umsiedlung von Waschbären – nur mit Genehmigung

In Ausnahmefällen kann eine Umsiedlung erforderlich sein – etwa, wenn Waschbären in sensiblen Bereichen wie Kindergärten, Dachböden oder öffentlichen Gebäuden leben und keine Vergrämung möglich ist. Dafür gelten strenge Vorgaben:

  • Fang und Umsiedlung dürfen nur durch lizenzierte Fachbetriebe oder Jäger mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.
  • Es dürfen ausschließlich tierschutzgerechte Lebendfallen verwendet werden.
  • Gefangene Tiere müssen in geeigneten Habitaten weit genug entfernt freigelassen werden.
  • Jungtiere dürfen nicht von der Mutter getrennt werden.

Die Umsiedlung ist nur sinnvoll, wenn sichergestellt ist, dass das Tier nicht sofort zurückkehrt – Waschbären sind sehr ortstreu und finden häufig ihren alten Unterschlupf wieder.

Tierschutzkonforme Methoden – Sicherheit für Mensch und Tier

Professionelle Schädlingsbekämpfer achten darauf, dass alle Maßnahmen gesetzeskonform und tierfreundlich ablaufen. Dazu gehören:

  • Verwendung geprüfter Vergrämungsmittel ohne chemische Wirkstoffe,
  • Vermeidung unnötigen Stresses für die Tiere,
  • Dokumentation aller Schritte für Behörden und Eigentümer,
  • Beratung zur nachhaltigen Prävention (z. B. Müllsicherung, Gebäudedichtheit).

Durch diese Vorgehensweise werden Mensch, Tier und Umwelt gleichermaßen geschützt – ganz im Sinne des Tierschutzgesetzes (§ 1 TierSchG).

Fazit: Waschbärabwehr nur mit Fachwissen und Genehmigung

Die Vergrämung und Umsiedlung von Waschbären unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regeln. Eigenmächtige Maßnahmen sind verboten und können erhebliche rechtliche und ethische Folgen haben. Nur geschulte Fachbetriebe mit Genehmigung dürfen Waschbären tierschutzgerecht vergrämen oder umsiedeln.

CMB Kammerjäger bietet rechtssichere, nachhaltige und tierfreundliche Lösungen bei Waschbärbefall – von der Ursachenanalyse über die fachgerechte Vertreibung bis zur dauerhaften Sicherung Ihres Gebäudes. So schützen Sie Ihr Zuhause, Ihre Gesundheit und die Tiere gleichermaßen.


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