Kugelkäfer in gewerblichen Räumen – Pflichten, HACCP-Vorgaben und richtige Maßnahmen

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Ein Befall mit Kugelkäfern ist in Privathaushalten bereits unangenehm – in gewerblichen Räumen kann er jedoch ernsthafte Konsequenzen haben. Besonders in der Lebensmittelproduktion, Gastronomie und Lagerhaltung gelten strenge Hygienevorschriften, die Schädlinge aller Art ausschließen sollen. Selbst ein kleiner Befall kann hier zu Beanstandungen durch Kontrollbehörden oder zur Gefährdung von Zertifizierungen führen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Pflichten Unternehmen bei einem Kugelkäferbefall haben, welche Rolle das HACCP-Konzept spielt und wann eine Meldepflicht besteht.

Warum Kugelkäfer auch in Gewerbebetrieben auftreten

Kugelkäfer (Gibbium psylloides) sind winzige, rotbraune Insekten, die sich in trockenen, warmen und dunklen Bereichen wohlfühlen. Sie ernähren sich von organischen Stoffen wie Staub, Tierfutter, Getreide, toten Insekten oder Textilfasern. In gewerblichen Gebäuden finden sie ideale Bedingungen – besonders in:

  • Lager- und Produktionsräumen mit Lebensmittelvorräten,
  • Trockenkammern, Schaltschränken und Hohlräumen,
  • Kartonagen, Verpackungsmaterialien und Paletten,
  • stillgelegten Bereichen, Trockenböden oder Zwischendecken.

Da Kugelkäfer sehr widerstandsfähig sind und monatelang ohne Nahrung überleben können, genügt oft schon ein unbeachteter Rückzugsort, um sich dauerhaft einzunisten. In der Lebensmittelindustrie ist das ein ernstes Risiko für Produktkontamination und Betriebshygiene.

HACCP-Konzept: Prävention und Dokumentation

In allen Betrieben, die mit Lebensmitteln arbeiten, ist das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) gesetzlich vorgeschrieben. Es dient dazu, Gefahren für die Lebensmittelsicherheit systematisch zu erkennen, zu bewerten und zu kontrollieren. Ein Kugelkäferbefall fällt dabei unter die Kategorie „biologische Gefährdung“ – und muss entsprechend behandelt werden.

Wichtige HACCP-Anforderungen im Zusammenhang mit Kugelkäfern:

  • Gefahrenanalyse: Mögliche Schädlingsquellen (z. B. Lager, Hohlräume, Lieferketten) müssen identifiziert werden.
  • Vorbeugung: Regelmäßige Reinigung, Abdichtung und Temperaturkontrolle verhindern die Ansiedlung von Schädlingen.
  • Monitoring: Laufende Überwachung durch Sichtkontrollen, Fallen und Protokolle ist Pflicht.
  • Korrekturmaßnahmen: Bei Befall müssen umgehend Gegenmaßnahmen ergriffen und dokumentiert werden.
  • Verifizierung: Nach erfolgreicher Bekämpfung muss die Wirksamkeit geprüft und im HACCP-System bestätigt werden.

Ein funktionierendes HACCP-System setzt also nicht nur auf Reaktion, sondern vor allem auf Prävention und Kontrolle. Der Einsatz eines zertifizierten Schädlingsbekämpfers ist in vielen Betrieben verpflichtend, um die Anforderungen vollständig zu erfüllen.

Pflichten bei Kugelkäferbefall – was Unternehmen beachten müssen

Wird in einem Betrieb ein Schädlingsbefall festgestellt – egal ob durch Kugelkäfer, Lebensmittelmotten oder andere Vorratsschädlinge – gelten klare rechtliche Vorgaben. Diese ergeben sich aus der Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie dem deutschen Infektionsschutz- und Lebensmittelrecht.

1. Sofortige Maßnahmen

  • Befallene Bereiche müssen sofort isoliert und von der weiteren Produktion ausgeschlossen werden.
  • Alle betroffenen Produkte, Verpackungen und Rohstoffe sind zu prüfen und ggf. zu entsorgen.
  • Eine dokumentierte Schädlingsbekämpfung durch einen Fachbetrieb ist einzuleiten.

2. Meldepflicht

Ein Kugelkäferbefall ist in der Regel nicht direkt meldepflichtig wie etwa ein Salmonellenfall. Dennoch muss der Befall im Rahmen des Betriebshygienekonzepts intern dokumentiert und bei Bedarf den zuständigen Behörden (z. B. Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamt) mitgeteilt werden, wenn:

  • der Befall die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigt,
  • Produkte bereits ausgeliefert oder kontaminiert wurden,
  • eine Gesundheitsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden kann.

Unternehmen, die den Befall verschweigen oder unzureichend handeln, riskieren Bußgelder, Auflagen oder im schlimmsten Fall eine Betriebsschließung.

3. Dokumentationspflicht

Alle Schritte – von der Feststellung des Befalls über die Bekämpfungsmaßnahmen bis hin zur abschließenden Kontrolle – müssen lückenlos dokumentiert werden. Diese Unterlagen dienen im Rahmen von HACCP-Audits, IFS-, BRC- oder ISO-Zertifizierungen als Nachweis der Betriebshygiene.

Kontrollen durch Behörden und Auditoren

In der Lebensmittelbranche unterliegen Betriebe regelmäßigen Hygienekontrollen durch:

  • Veterinärämter und Lebensmittelüberwachungsbehörden,
  • zertifizierte Auditoren im Rahmen von HACCP-, IFS- oder BRC-Audits,
  • interne und externe Qualitätssicherungsbeauftragte.

Bei solchen Kontrollen wird geprüft, ob ein funktionierendes Schädlingsmonitoring existiert, ob Fallen richtig platziert sind und ob Auffälligkeiten dokumentiert und bewertet wurden. Ein unerkannter oder nicht dokumentierter Kugelkäferbefall kann als schwerwiegender Mangel gewertet werden.

Professionelle Bekämpfung – sicher und gesetzeskonform

Da Kugelkäfer oft tief in Hohlräumen oder Dielen sitzen, ist ihre Bekämpfung ohne Fachwissen kaum möglich. Ein professioneller Schädlingsbekämpfer wie CMB Kammerjäger führt eine systematische Untersuchung durch und erstellt ein Befalls- und Maßnahmenprotokoll, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Leistungen einer professionellen Bekämpfung:

  • Identifizierung der Käferart und Befallsquelle,
  • gezielte Behandlung betroffener Bereiche mit zugelassenen Präparaten,
  • Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung erneuter Befälle,
  • detaillierte Dokumentation für das HACCP-System.

Ein solcher Nachweis ist besonders bei Audits und Behördenkontrollen wichtig, um Hygiene und Rechtssicherheit zu belegen.

Fazit: Kugelkäferbefall erfordert professionelles Handeln

In gewerblichen Räumen – insbesondere in der Lebensmittelindustrie – sind Kugelkäfer kein Kavaliersdelikt. Sie stellen eine biologische Gefahr dar und müssen im Rahmen des HACCP-Systems dokumentiert und bekämpft werden. Hausmittel oder sporadische Reinigungen reichen hier nicht aus. Unternehmen sind verpflichtet, schnell, gezielt und nachweisbar zu handeln.

CMB Kammerjäger unterstützt Betriebe mit professionellen Konzepten zur Schädlingsüberwachung, Prävention und Bekämpfung. Unsere Maßnahmen erfüllen alle gesetzlichen und hygienischen Anforderungen – damit Ihr Betrieb audit- und behördensicher bleibt.


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