Rechtliche Aspekte der Vogelabwehr – was erlaubt ist und was nicht

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Viele Hausbesitzer, Landwirte und Unternehmen stehen vor dem gleichen Problem: Tauben oder andere Vögel nisten sich an Gebäuden ein, verschmutzen Fassaden und verursachen teils erhebliche Schäden. Die logische Konsequenz scheint eine Vogelabwehr zu sein – doch dabei ist rechtlich einiges zu beachten. In Deutschland unterliegt der Umgang mit wildlebenden Vögeln dem Tierschutz- und Naturschutzrecht. Dieser Ratgeber erklärt, welche Maßnahmen erlaubt sind, wann Sie eine Genehmigung benötigen und wie Sie bei der Vogelabwehr rechtlich auf der sicheren Seite bleiben.

Vögel stehen unter gesetzlichem Schutz

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind alle wildlebenden Vogelarten in Deutschland geschützt. Das bedeutet, dass ihre Nester, Eier und Brutplätze grundsätzlich nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen. Auch das Fangen, Töten oder Vertreiben von Vögeln ist ohne besondere Genehmigung verboten.

Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG), die in nationales Recht überführt wurde. Sie soll die natürlichen Lebensräume der Vögel bewahren und den Bestand gefährdeter Arten sichern. Verstöße gegen diese Vorschriften können empfindliche Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Das bedeutet konkret:

  • Das Zerstören von Nestern ist verboten, solange sie aktiv bewohnt oder genutzt werden.
  • Das Verjagen brütender Vögel ist unzulässig.
  • Auch das Blockieren von typischen Nistplätzen während der Brutzeit kann als Störung gelten.
  • Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Gesundheits- oder Sicherheitsgefahr, dürfen Maßnahmen ergriffen werden – meist nach Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Tierschutzrechtliche Vorgaben

Das Tierschutzgesetz (§ 1 TierSchG) verpflichtet dazu, Tieren keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Jede Art der Vogelabwehr muss also tierschonend sein. Maßnahmen, die den Tieren direkt schaden oder sie verletzen könnten, sind nicht erlaubt. Dazu zählen beispielsweise:

  • Stacheln oder Netze, die Vögel einklemmen oder verletzen können,
  • elektrische Abwehrsysteme mit zu hoher Spannung,
  • chemische oder giftige Abwehrmittel,
  • das gezielte Töten oder Fangen der Tiere ohne Ausnahmegenehmigung.

Erlaubt sind dagegen abwehrende, nicht schädigende Maßnahmen – zum Beispiel akustische oder optische Systeme, Ultraschallgeräte, Attrappen oder das fachgerechte Anbringen von Schutznetzen und Spikes, die lediglich das Landen verhindern, ohne die Tiere zu verletzen.

Wann ist eine Genehmigung notwendig?

Ob Sie für eine Maßnahme zur Vogelabwehr eine Genehmigung benötigen, hängt von der Art des Eingriffs und der betroffenen Vogelart ab. Grundsätzlich gilt:

  • Allgemeine Abwehrmaßnahmen (z. B. Anbringen von Netzen oder Spikes außerhalb der Brutzeit) sind meist genehmigungsfrei.
  • Gezielte Eingriffe – etwa das Entfernen oder Umsetzen aktiver Nester – bedürfen fast immer einer Genehmigung.
  • Die Untere Naturschutzbehörde ist in der Regel die zuständige Stelle für Genehmigungen und Ausnahmen nach § 45 BNatSchG.

Vor allem bei Arten, die unter besonderem oder strengem Schutz stehen (z. B. Mauersegler, Schwalben, Dohlen, Fledermäuse), ist eine Genehmigung zwingend erforderlich. Die Behörde prüft im Einzelfall, ob eine Umsiedlung oder Ersatzniststätte geschaffen werden muss.

Brutzeit beachten – wann keine Arbeiten erlaubt sind

Zwischen März und August herrscht in Deutschland Brutzeit. In dieser Zeit dürfen keine Maßnahmen durchgeführt werden, die Nistplätze zerstören oder brütende Tiere stören könnten. Dazu zählen:

  • Reinigungsarbeiten an Gebäudefassaden mit Nestern,
  • Entfernen von Nestern, auch wenn sie leer erscheinen (sie könnten noch genutzt werden),
  • Montage von Abwehrsystemen an Niststandorten.

Wer während dieser Zeit bauliche Maßnahmen plant, sollte die Arbeiten auf den Herbst oder Winter verschieben. Alternativ kann ein Fachbetrieb wie CMB Kammerjäger die Situation prüfen und rechtlich sichere Lösungen empfehlen – etwa das Schaffen von Ersatznistplätzen, um Genehmigungen zu erleichtern.

Erlaubte und bewährte Methoden der Vogelabwehr

Um Vögel dauerhaft und gesetzeskonform von Gebäuden fernzuhalten, eignen sich besonders folgende Methoden:

  • Taubenspikes: verhindern das Landen, ohne die Tiere zu verletzen.
  • Schutznetze: verschließen Nistbereiche unter Dächern oder an Balkonen.
  • Spanndrähte und Federstäbe: bieten eine flexible und schonende Lösung für Dachkanten.
  • Optische oder akustische Systeme: Signale, die Vögel vertreiben, ohne sie zu gefährden.

Entscheidend ist, dass die Systeme fachgerecht installiert werden. Falsch montierte Netze oder Spikes können zur Todesfalle werden – was nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich problematisch ist. Daher sollte die Montage immer von geschultem Personal durchgeführt werden.

Bußgelder bei Verstößen

Wer gegen das Naturschutz- oder Tierschutzgesetz verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das unerlaubte Entfernen oder Zerstören von Nestern kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden.

Beispiele für mögliche Sanktionen:

  • Unerlaubtes Entfernen eines Nests: bis zu 10.000 € Bußgeld
  • Verletzung oder Tötung geschützter Vogelarten: bis zu 50.000 €
  • Wiederholte Verstöße oder gewerbliche Handlungen: mögliche strafrechtliche Konsequenzen

Wer also Maßnahmen zur Vogelabwehr plant, sollte sich vorher unbedingt über die geltenden Regelungen informieren oder einen Fachbetrieb beauftr


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