Wespennest entfernen: Was ist erlaubt und wann braucht man eine Genehmigung?

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Ein Wespennest in der Nähe des Hauses kann beunruhigend sein – besonders, wenn sich die Tiere in Rollladenkästen, Dachböden oder Gartenhäusern eingenistet haben. Viele Menschen reagieren mit Angst und möchten das Nest schnellstmöglich beseitigen. Doch Vorsicht: Wespen stehen in Deutschland unter Naturschutz, und das Entfernen oder Zerstören eines Nests ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie handeln dürfen, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wann eine Genehmigung erforderlich ist.

Wespen stehen unter Naturschutz

Wespen sind nicht nur lästige Insekten, sondern auch nützliche Schädlingsbekämpfer. Sie fressen Fliegen, Mücken und andere Insekten und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht. Aus diesem Grund sind sie in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Konkret bedeutet das:

  • Das Fangen, Verletzen oder Töten von Wespen ist grundsätzlich verboten (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
  • Auch das Entfernen, Zerstören oder Beschädigen eines Wespennests steht unter Strafe.
  • Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist eine Entfernung erlaubt – zum Beispiel, wenn eine unmittelbare Gefahr für Menschen besteht.

Verstöße gegen diese Vorschriften können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen – je nach Bundesland bis zu 50.000 €. Es lohnt sich also, genau zu wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Wann darf ein Wespennest entfernt werden?

Ein Wespennest darf nur dann entfernt oder umgesetzt werden, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • das Nest sich in unmittelbarer Nähe von Wohnräumen befindet (z. B. Rollladenkasten, Dachboden, Kinderzimmerfenster),
  • Personen mit einer nachgewiesenen Insektengiftallergie gefährdet sind,
  • das Nest stark frequentierte Bereiche wie Balkone, Terrassen oder Hauseingänge blockiert,
  • eine Gefahr für Kinder, ältere Menschen oder Haustiere besteht.

In allen anderen Fällen sollte das Nest ungestört bleiben. Wespenvölker sterben im Herbst vollständig ab – lediglich die Jungkönigin überwintert und gründet im Folgejahr ein neues Volk an einem anderen Ort. Ein Wespennest verschwindet also von selbst, wenn man es in Ruhe lässt.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?

In den meisten Fällen ist für die Entfernung eines Wespennests eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Diese entscheidet individuell, ob eine Entfernung oder Umsiedlung zulässig ist. Eine Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn:

  • eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht (z. B. Allergiker im Haushalt),
  • ein Nest an einem unzumutbaren Ort gebaut wurde (z. B. im Rollladenkasten eines Schlafzimmers),
  • eine Gefährdung öffentlicher Sicherheit vorliegt (z. B. an Schulen, Kitas oder Seniorenheimen).

Die Beantragung erfolgt meist telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Gemeinde, Stadt oder Unteren Naturschutzbehörde. Viele Behörden arbeiten mit Schädlingsbekämpfern zusammen, die die Lage vor Ort einschätzen und einen entsprechenden Antrag unterstützen können.

Besonderer Schutz für Hornissen und seltene Wespenarten

Nicht alle Wespenarten sind gleich stark geschützt – doch Hornissen sowie einige seltene Arten wie die Kreiselwespe oder Dolchwespe genießen einen besonderen Schutzstatus nach § 44 BNatSchG. Bei diesen Arten ist die Entfernung eines Nests nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Naturschutzbehörde erlaubt, selbst wenn es sich am Haus befindet.

Hornissen gelten zwar als groß und eindrucksvoll, sind jedoch deutlich friedlicher als viele kleinere Wespenarten. Sie stechen nur, wenn sie sich unmittelbar bedroht fühlen. Zudem tragen sie zum Schutz des Ökosystems bei, da sie viele andere Insektenarten vertilgen. Aus diesem Grund sollten Hornissennester, wann immer möglich, erhalten bleiben.

Erkennung geschützter Arten

Damit Sie wissen, mit welcher Art Sie es zu tun haben, hier einige Unterscheidungsmerkmale:

  • Hornisse: Deutlich größer (bis 3,5 cm), rotbrauner Kopf, brummender Flugton, Nest oft in dunklen Hohlräumen.
  • Deutsche Wespe / Gemeine Wespe: Gelb-schwarze Zeichnung, aggressiver bei Störung, häufig in Rollladenkästen oder Dachböden.
  • Feldwespe: Schlank, längere Beine, baut kleine offene Nester an Dachkanten oder Gartenhäuschen.

Wie läuft eine legale Entfernung ab?

Wenn eine Entfernung erlaubt ist oder eine Genehmigung vorliegt, sollte diese niemals in Eigenregie erfolgen. Fachbetriebe wie CMB Kammerjäger verfügen über die nötige Ausrüstung, Schutzkleidung und Erfahrung, um das Nest sicher zu beseitigen oder umzusiedeln. Die Experten beurteilen die Situation, bestimmen die Art der Wespen und wählen die schonendste Methode.

Schritte bei der professionellen Entfernung

  • Begutachtung des Nests durch einen Schädlingsbekämpfer
  • Bestimmung der Wespenart und Beurteilung der Gefahrenlage
  • Einholung einer ggf. erforderlichen Genehmigung
  • Sichere Entfernung oder Umsiedlung des Nests in den frühen Morgen- oder Abendstunden
  • Abdichten des Nistorts, um eine erneute Besiedlung zu verhindern

Bei einer Umsiedlung wird das Nest in einen speziellen Transportbehälter gelegt und in ausreichendem Abstand – meist in einem Waldstück – wieder freigesetzt. So bleiben die Tiere erhalten und stören keine Menschen mehr.

Was droht bei illegaler Entfernung?

Wer ohne Genehmigung ein Wespennest zerstört oder Wespen tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland und können bis zu 50.000 € betragen. Auch der Einsatz von Insektenspray oder Feuer wird als Zerstörung gewertet. Zudem besteht bei eigenmächtigen Maßnahmen ein erhebliches Risiko für Stiche und Verletzungen.

Fazit: Wespennester nur mit Fachwissen und Genehmigung entfernen

Ein Wespennest in Hausnähe ist unangenehm, doch rechtlich und ökologisch gesehen ist umsichtiges Handeln Pflicht. Nicht jedes Nest darf entfernt werden – vor allem Hornissen und seltene Arten stehen unter besonderem Schutz. Nur bei konkreter Gefahr oder auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung darf ein Fachbetrieb eingreifen.

Wenden Sie sich im Zweifel immer an einen erfahrenen Schädlingsbekämpfer wie CMB Kammerjäger. Die Experten prüfen die Lage vor Ort, übernehmen die Kommunikation mit der Behörde und sorgen für eine sichere, gesetzeskonforme und tierfreundliche Lösung – damit Sie wieder ungestört leben können, ohne gegen den Naturschutz zu verstoßen.


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