Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Bei starkem Befall sind professionelle Bekämpfungsmethoden oft unumgänglich, da Ratten sich als sehr anpassungsfähig erweisen und laienhafte Versuche wirkungslos verpuffen können. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Gifte (Rodentizide) müssen dabei mit großer Sorgfalt eingesetzt werden, um Risiken für Menschen und Tiere zu minimieren. Hierzu stellen auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) weiterführende Informationen bereit. Zusätzlich sind Schlag- oder Lebendfallen eine Option, die strategisch an den Laufwegen der Ratten positioniert werden.
In sensiblen Bereichen wie Lebensmittelbetrieben gilt es, die BMEL-Regeln zur Lebensmittelsicherheit einzuhalten, damit es nicht zu Kontaminationen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte bedenken, dass Ratten auch in verborgenen Winkeln sterben können, was weitere Hygieneprobleme verursachen kann. Regelmäßige Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Der Einsatz von Giftködern erfordert stets ein hohes Maß an Umsicht, denn bei unsachgemäßer Anwendung sind sie nicht nur ineffektiv, sondern auch eine Gefahr für Mensch und Tier. Genauso wichtig ist, aufgestellte Fallen regelmäßig zu kontrollieren, um den Bekämpfungserfolg zu überprüfen und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu erfüllen. Zudem müssen bestehende Hygienestandards konsequent eingehalten werden – insbesondere in hygienisch kritischen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Dies ist der einzige Weg, um zu verhindern, dass ein bestehender Befall zu weiterreichenden gesundheitlichen oder hygienischen Problemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
In Deutschland regeln klare gesetzliche Vorgaben den Umgang mit Schädlingen. Eigentümer von Immobilien sind verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Verantwortung einschließt, unverzüglich Fachleute einzuschalten. Europäische Behörden wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) oder das ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) verweisen zudem auf mögliche Infektionsgefahren, wenn Ausscheidungen nicht sachgerecht beseitigt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Gefahren einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine übermäßige Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Wildtiere und Haustiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen effektivem Schutz, Umweltverträglichkeit und Tierschutz zu finden.