Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Wenn ein Rattenbefall bereits stark ausgeprägt ist, führen die Maßnahmen eines Profis meist am ehesten zum Ziel, da laienhafte Versuche angesichts der hohen Anpassungsfähigkeit der Tiere oft wirkungslos bleiben. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Der sachgemäße Einsatz von Giftködern (Rodentiziden) ist entscheidend, um Gefahren für Menschen, Haustiere und andere Wildtiere auszuschließen. Hierzu stellen auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) weiterführende Informationen bereit. Zusätzlich sind Schlag- oder Lebendfallen eine Möglichkeit, die an den bekannten Laufrouten der Ratten positioniert werden.
In sensiblen Bereichen wie Lebensmittelbetrieben gilt es, die BMEL-Regeln zur Lebensmittelsicherheit einzuhalten, damit es nicht zu Verunreinigungen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte berücksichtigen, dass Ratten auch in unzugänglichen Bereichen wie Zwischenwänden sterben können, was weitere Hygieneprobleme mit sich bringen kann. Regelmäßige Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Der Einsatz von Giftködern erfordert stets ein hohes Maß an Umsicht, denn bei unsachgemäßer Anwendung sind sie nicht nur ineffektiv, sondern auch eine Gefahr für Mensch und Tier. Ebenso wichtig ist es, aufgestellte Fallen regelmäßig zu kontrollieren, um den Bekämpfungserfolg zu überprüfen und unnötiges Tierleid zu vermeiden. Zudem müssen bestehende Hygienestandards strikt eingehalten werden – insbesondere in hygienisch kritischen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Dies ist der einzige Weg, um zu verhindern, dass ein bestehender Befall zu sekundären Gesundheits- und Hygieneproblemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
In Deutschland regeln klare gesetzliche Vorgaben den Umgang mit Schädlingen. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Verantwortung einschließt, zeitnah Fachleute einzuschalten. Europäische Behörden wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) oder das ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) verweisen zudem auf mögliche Infektionsgefahren, wenn Ausscheidungen nicht sachgerecht beseitigt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Gefahren einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine exzessive Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Haustiere sowie andere Tiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein eine Balance zwischen wirksamem Schutz, Tierschutz und Umweltverträglichkeit zu finden.