Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Wenn ein Rattenbefall bereits stark ausgeprägt ist, führen professionelle Methoden meist am ehesten zum Ziel, da laienhafte Versuche angesichts der hohen Anpassungsfähigkeit der Tiere oft wirkungslos bleiben. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Gifte (Rodentizide) müssen dabei sachgerecht eingesetzt werden, um Risiken für Menschen und Tiere zu minimieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) bieten hierzu detaillierte Informationen. Als Alternative sind Schlag- oder Lebendfallen eine Option, die an den bekannten Laufrouten der Ratten positioniert werden.
In sensiblen Bereichen wie Lebensmittelbetrieben gilt es, die BMEL-Regeln zur Lebensmittelsicherheit einzuhalten, damit es nicht zu Kontaminationen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte berücksichtigen, dass Ratten auch in unzugänglichen Bereichen wie Zwischenwänden sterben können, was weitere Hygieneprobleme verursachen kann. Kontinuierliche Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Der Einsatz von Giftködern erfordert grundsätzlich ein verantwortungsvolles Vorgehen, denn bei unsachgemäßer Anwendung sind sie nicht nur oft wirkungslos, sondern auch eine Gefahr für Mensch und Tier. Genauso wichtig ist, aufgestellte Fallen regelmäßig zu kontrollieren, um den Bekämpfungserfolg zu überprüfen und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu erfüllen. Darüber hinaus müssen bestehende Hygienestandards konsequent eingehalten werden – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Nur so lässt sich verhindern, dass ein bestehender Befall zu weiterreichenden gesundheitlichen oder hygienischen Problemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
In Deutschland regeln strenge gesetzliche Vorgaben den Umgang mit Schädlingen. Eigentümer von Immobilien sind in der Pflicht, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Pflicht einschließt, unverzüglich Fachleute einzuschalten. Zudem weisen europäische Institutionen wie die EFSA und das ECDC auf die Infektionsrisiken hin, wenn die Exkremente der Tiere nicht fachgerecht entfernt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Gefahren einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine unsachgemäße Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Wildtiere und Haustiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen effektivem Schutz, Umweltverträglichkeit und Tierschutz zu finden.