Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Wenn ein Rattenbefall bereits fortgeschritten ist, führen professionelle Methoden meist am ehesten zum Ziel, da laienhafte Versuche angesichts der hohen Anpassungsfähigkeit der Tiere oft wirkungslos bleiben. Viele Fachleute richten sich nach internationalen Empfehlungen wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Der sachgemäße Einsatz von Giftködern (Rodentiziden) ist entscheidend, um Gefahren für Menschen, Haustiere und andere Wildtiere auszuschließen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) bieten hierzu detaillierte Informationen. Als Alternative sind Schlag- oder Lebendfallen eine Möglichkeit, die an den bekannten Laufrouten der Ratten positioniert werden.
In hygienisch sensiblen Bereichen, etwa in der Gastronomie oder Lebensmittelproduktion, gilt es, die BMEL-Regeln zur Lebensmittelsicherheit einzuhalten, damit es nicht zu Kontaminationen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte bedenken, dass Ratten auch in unzugänglichen Bereichen wie Zwischenwänden sterben können, was sekundäre Hygieneprobleme mit sich bringen kann. Kontinuierliche Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Giftköder sollten grundsätzlich nur mit großer Sorgfalt eingesetzt werden, da eine unsachgemäße Anwendung nicht nur ineffektiv, sondern auch gefährlich für Menschen, Haustiere und andere Wildtiere sein kann. Ebenso wichtig ist es, aufgestellte Fallen regelmäßig zu kontrollieren, um eine erfolgreiche Bekämpfung sicherzustellen und unnötiges Tierleid zu vermeiden. Darüber hinaus müssen bestehende Hygienestandards konsequent eingehalten werden – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Dies ist der einzige Weg, um zu verhindern, dass ein bestehender Befall zu weiterreichenden gesundheitlichen oder hygienischen Problemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
In Deutschland regeln strenge gesetzliche Vorgaben den Umgang mit Schädlingen. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Verantwortung einschließt, unverzüglich Fachleute einzuschalten. Europäische Behörden wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) oder das ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) verweisen zudem auf mögliche Infektionsgefahren, wenn die Exkremente der Tiere nicht fachgerecht entfernt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Gefahren einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine exzessive Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Wildtiere und Haustiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen wirksamem Schutz, Tierschutz und Umweltverträglichkeit zu finden.