Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Bei fortgeschrittenem Befall sind professionelle Bekämpfungsmethoden oft unerlässlich, da Ratten sich als sehr anpassungsfähig erweisen und Versuche in Eigenregie oft scheitern können. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Gifte (Rodentizide) müssen dabei mit großer Sorgfalt eingesetzt werden, um Risiken für Menschen und Tiere zu minimieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) bieten hierzu detaillierte Informationen. Als Alternative sind Schlag- oder Lebendfallen eine Option, die strategisch an den Laufwegen der Ratten positioniert werden.
In sensiblen Bereichen wie Lebensmittelbetrieben gilt es, die Vorgaben des BMEL zur Lebensmittelhygiene einzuhalten, damit es nicht zu Verunreinigungen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte berücksichtigen, dass Ratten auch in unzugänglichen Bereichen wie Zwischenwänden sterben können, was weitere Hygieneprobleme mit sich bringen kann. Regelmäßige Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Der Einsatz von Giftködern erfordert stets ein hohes Maß an Umsicht, denn bei unsachgemäßer Anwendung sind sie nicht nur oft wirkungslos, sondern auch eine Gefahr für Mensch und Tier. Genauso wichtig ist, aufgestellte Fallen in kurzen Abständen zu kontrollieren, um eine erfolgreiche Bekämpfung sicherzustellen und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu erfüllen. Zudem müssen bestehende Hygienestandards konsequent eingehalten werden – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Dies ist der einzige Weg, um zu verhindern, dass ein bestehender Befall zu weiterreichenden gesundheitlichen oder hygienischen Problemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
In Deutschland regeln klare gesetzliche Vorgaben den Umgang mit Schädlingen. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Pflicht einschließt, zeitnah Fachleute einzuschalten. Zudem weisen europäische Institutionen wie die EFSA und das ECDC auf die Infektionsrisiken hin, wenn die Exkremente der Tiere nicht fachgerecht entfernt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Gefahren einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine exzessive Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Wildtiere und Haustiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen effektivem Schutz, Umweltverträglichkeit und Tierschutz zu finden.