Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Bei ausgeprägtem Befall sind professionelle Bekämpfungsmethoden oft unerlässlich, da Ratten sich schnell an ungewohnte Situationen anpassen und laienhafte Versuche oft scheitern können. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Gifte (Rodentizide) müssen dabei mit großer Sorgfalt eingesetzt werden, um Risiken für Menschen und Tiere zu minimieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) bieten hierzu detaillierte Informationen. Zusätzlich sind Schlag- oder Lebendfallen eine Option, die an den bekannten Laufrouten der Ratten positioniert werden.
In sensiblen Bereichen wie Lebensmittelbetrieben gilt es, die BMEL-Regeln zur Lebensmittelsicherheit einzuhalten, damit es nicht zu Kontaminationen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte bedenken, dass Ratten auch in verborgenen Winkeln sterben können, was weitere Hygieneprobleme verursachen kann. Regelmäßige Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Giftköder sollten grundsätzlich nur mit Bedacht eingesetzt werden, da eine unsachgemäße Anwendung nicht nur wirkungslos, sondern auch gefährlich für Menschen, Haustiere und andere Wildtiere sein kann. Ebenso wichtig ist es, aufgestellte Fallen in kurzen Abständen zu kontrollieren, um eine erfolgreiche Bekämpfung sicherzustellen und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu erfüllen. Zudem müssen bestehende Hygienestandards konsequent eingehalten werden – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Dies ist der einzige Weg, um zu verhindern, dass ein bestehender Befall zu sekundären Gesundheits- und Hygieneproblemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
In Deutschland regeln strenge gesetzliche Vorgaben den Umgang mit Schädlingen. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Pflicht einschließt, unverzüglich Fachleute einzuschalten. Europäische Behörden wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) oder das ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) verweisen zudem auf mögliche Infektionsgefahren, wenn Ausscheidungen nicht sachgerecht beseitigt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Gefahren einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine exzessive Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Wildtiere und Haustiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein eine Balance zwischen effektivem Schutz, Umweltverträglichkeit und Tierschutz zu finden.