Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Wenn ein Rattenbefall bereits stark ausgeprägt ist, führen professionelle Methoden meist am ehesten zum Ziel, da laienhafte Versuche angesichts der hohen Anpassungsfähigkeit der Tiere oft wirkungslos bleiben. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Gifte (Rodentizide) müssen dabei mit großer Sorgfalt eingesetzt werden, um Risiken für Menschen und Tiere zu minimieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) bieten hierzu detaillierte Informationen. Zusätzlich sind Schlag- oder Lebendfallen eine Möglichkeit, die an den bekannten Laufrouten der Ratten positioniert werden.
In hygienisch sensiblen Bereichen, etwa in der Gastronomie oder Lebensmittelproduktion, gilt es, die BMEL-Regeln zur Lebensmittelsicherheit einzuhalten, damit es nicht zu Verunreinigungen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte berücksichtigen, dass Ratten auch in unzugänglichen Bereichen wie Zwischenwänden sterben können, was weitere Hygieneprobleme verursachen kann. Regelmäßige Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Der Einsatz von Giftködern erfordert grundsätzlich ein verantwortungsvolles Vorgehen, denn bei unsachgemäßer Anwendung sind sie nicht nur oft wirkungslos, sondern auch eine Gefahr für Mensch und Tier. Ebenso wichtig ist es, aufgestellte Fallen regelmäßig zu kontrollieren, um eine erfolgreiche Bekämpfung sicherzustellen und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu erfüllen. Darüber hinaus müssen bestehende Hygienestandards konsequent eingehalten werden – insbesondere in hygienisch kritischen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Nur so lässt sich verhindern, dass ein bestehender Befall zu weiterreichenden gesundheitlichen oder hygienischen Problemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
In Deutschland regeln strenge gesetzliche Vorgaben den Umgang mit Schädlingen. Eigentümer von Immobilien sind verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Verantwortung einschließt, zeitnah Fachleute einzuschalten. Europäische Behörden wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) oder das ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) verweisen zudem auf mögliche Infektionsgefahren, wenn die Exkremente der Tiere nicht fachgerecht entfernt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Problematik einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine exzessive Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Wildtiere und Haustiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen effektivem Schutz, Umweltverträglichkeit und Tierschutz zu finden.