Laufend erreichen uns Hilferufe bezüglich eines Mäusebefalls in Haan und der umliegenden Region. Die ungebetenen Nager dringen häufig unentdeckt in Häuser und Wohnungen ein, wo sie erhebliche Schäden an der Einrichtung und gelagerten Vorräten verursachen können. Zudem übertragen sie potenziell gefährlichen Krankheitserregern. Im Folgenden möchten wir daher die zentralen Aspekte bei einem Mäusebefall, damit Betroffene zielgerichtet handeln können um das Problem in den Griff zu bekommen.

Mäuse (Mus) sind eine Nagetiergattung, zu der rund 40 verschiedene Arten gehören. Darüber hinaus gibt es noch die Wühlmäuse (Arvicolinae), die mehr als 150 Arten einschließen.

GRÖSSE
11 – 23 cm

FARBE
Grau- und Brauntöne

GEWICHT
12 – 40 g

DRINGLICHKEIT
hoch

Bei einem Mäusebefall in Haan ist es wichtig, dass Sie schnell uns besonnen reagieren. Mit einer unverbindlichen Beratung von unseren Experten sind Sie direkt optimal vorbereitet. Rufen Sie uns für eine Beratung oder Terminvereinbarung unter 01579-2505200 an.
Die hohe Fortpflanzungsrate und die herausragende Anpassungsfähigkeit von Mäusen machen sie zu besonders hartnäckigen Schädlingen. Selbst wenn erste Bekämpfungsversuche in Eigenregie unternommen werden, kann ein versteckter Befallsherd rasch zu einer ernsthaften Plage heranwachsen. Deshalb ist es oft der beste Weg, auf das Know-how eines zertifizierten Schädlingsbekämpfers zu setzen, um ein erneutes Aufkommen sicher zu verhindern und den Befall nachhaltig zu beseitigen.
Wir von CMB Kammerjäger kooperieren exklusiv mit bewährten Fachbetrieben, die ihre Arbeit auf etablierten Standards basieren, wie beispielsweise den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Nagetierkontrolle sowie den Richtlinien des CDC. Dadurch wird sichergestellt, dass neben den individuellen Gegebenheiten vor Ort auch alle relevanten Sicherheits- und Umweltaspekte berücksichtigt werden.
Mäuse finden in vielen Städten und Gemeinden schnell und einfach Unterschlupf und Nahrung. Fehlende Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel unzureichend gesicherte Mülltonnen oder offen zugängliche Lebensmittelreste, erhöhen die Wahrscheinlichkeit für einen Befall deutlich.
Die Tiere nutzen dabei kleinste Spalten und Ritzen, um ins Innere vorzudringen. Anschließend breiten sie sich unbemerkt in versteckten Orten wie Kellern, Dachböden und Zwischenwänden aus.
Haben Mäuse erst einmal eine Futterquelle lokalisiert, bleiben sie meist in unmittelbarer Nähe und vermehren sich sehr schnell. Ohne sofortige Gegenmaßnahmen riskiert Folgeschäden an der Bausubstanz, der Einrichtung und elektrischen Leitungen.
Darüber hinaus Mäuse auch als Überträger von Krankheitserregern und Parasiten bekannt sind. Nur durch eine gezielte Bekämpfung trägt dazu bei, die Situation den Befall effektiv zu beenden.

Mäuse sind hauptsächlich in den Abend- und Nachtstunden aktiv. Ein Befall lässt sich oft an folgenden Anzeichen erkennen: {eindeutige Zeichen wie} winzige, längliche Kotkügelchen, angefressene Lebensmittelverpackungen oder Kabel sowie mitunter ein intensiver Geruch. Letzterer macht sich vor allem in unbelüfteten Räumen bemerkbar.
Nimmt man Rascheln oder Kratzen aus der Wand oder Decke wahr, sind ein klares Indiz dafür, dass die Tiere sich im Gebäude bewegen oder sich bereits als ganze Kolonie eingenistet haben.
Sollten Sie solche Hinweise bemerken, ist unverzügliches Eingreifen gefragt, um eine Ausweitung des Problems sowie größere Risiken zu verhindern.
Die Situation bei einem Mäusebefall kann wenn man nicht handelt sehr schnell eskalieren. Je länger man zögert, wächst das Risiko, dass weitere Räume betroffen sind oder Versorgungsleitungen zerstört werden. Darüber hinaus steigen die gesundheitlichen Risiken, da Mäuse als Überträger von Krankheitserregern wie Salmonellen oder Hantaviren übertragen können.
Darauf weisen auch führende Gesundheitsorganisationen wie das RKI, die BZgA und das ECDC hin, kann sich die Gefahr von Infektionen erhöhen, wenn Mäuse ungehindert Zugang zu Lebens- und Arbeitsbereichen haben. Eine schnelle Bekämpfung schützt vor umfangreichen Schäden und {hohen} Folgekosten.
Mäuse wirken zwar harmlos, sind aber in der Lage, erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich zu bringen. Bereits geringe Mengen ihrer Ausscheidungen können Keime auf Oberflächen und Nahrungsmittel übertragen werden.
Bei einer Infektion mit Hantaviren, besteht das Risiko von Erkrankungen der Atemwege und der Nieren, während ein Salmonellen-Befall typischerweise Magen-Darm-Erkrankungen auslöst. Zudem können auch Mäuseallergene (Haare, Speichel, Hautschuppen) bei manchen Menschen allergische Reaktionen auslösen.
Dieses Risiko erhöht sich, wenn die Tiere unbemerkt in Zwischendecken oder hinter Wänden nisten und sich die Verunreinigungen durch ihre Ausscheidungen ungehindert ausbreiten können. Eine gründliche Bekämpfung sowie eine nachfolgende sorgfältige Reinigung sind daher zwingend erforderlich, um die hygienischen Standards wiederherzustellen und alle gesundheitlichen Risiken zu beseitigen.
Um einen Befall gar nicht erst entstehen zu lassen, sind vorbeugende Maßnahmen die effektivste Methode. Wo immer möglich, sollten jegliche Futterquellen eliminiert werden. Sicher verschlossene Behälter und häufig geleerte Mülltonnen wirken einem Befall entgegen. Auch Essensreste in sensiblen Bereichen wie der Küche oder dem Pausenraum sollten umgehend beseitigt werden.
Zusätzlich ist es ratsam, mögliche Zugangswege sorgfältig abzudichten. Bereits kleine Ritzen und Spalten in Türen, Fenstern oder im Mauerwerk reichen den Nagern aus, um ins Innere zu gelangen. Durch eine lückenlose Abdichtung solcher Schwachstellen wird das Einnisten der Tiere effektiv verhindert. Weiterführende Informationen zur korrekten Lebensmittelhygiene bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereit.
Haben sich Mäuse dennoch eingenistet, gibt es mehrere Möglichkeiten, um der Lage Herr zu werden:
Es empfiehlt sich, alle Bekämpfungsmaßnahmen immer mit einer gründlichen Ursachenanalyse zu kombinieren. Dabei wird geprüft, warum und wo die Mäuse eingedrungen sind.
Um Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden, ist ein sachgemäßer Umgang mit Ködern und Bioziden zwingend erforderlich – eine Tatsache, die auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) hervorheben.

Bei der Mäusebekämpfung sind unterschiedliche Gesetze(n) und Verordnungen einzuhalten. Das Tierschutzgesetz und das Chemikaliengesetz legen beispielsweise fest, unter welchen Bedingungen bestimmte Bekämpfungsmittel wie Fallen oder Biozide zulässig sind. Darüber hinaus können auch lokale Verordnungen, hinsichtlich der Müllentsorgung oder bestimmter Hygienemaßnahmen, bestehen.
Für lebensmittelverarbeitende Betriebe ist außerdem das Lebensmittelhygienegesetz zu berücksichtigen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen. Ein professionell arbeitender Schädlingsbekämpfer kennt und beachtet die gesetzlichen Vorgaben und dokumentiert alle durchgeführten Maßnahmen lückenlos.
Kaum eine Bekämpfungsmethode verspricht langfristigen Erfolg, wenn die Ursachen für den Befall bestehen bleiben. Aus diesem Grund sollte man nach der Bekämpfung mögliche Schwachstellen dauerhaft schließen. Dazu gehören vor allem bauliche Maßnahmen wie das sorgfältige Abdichten von Spalten an Türen und Fenstern sowie Rissen im Mauerwerk.
Wer zudem auf einen regelmäßigen Check seiner Räume und Außenbereiche setzt, kann einen erneuten Befall frühzeitig erkennen. Nachhaltige Lösungen minimieren die Notwendigkeit für den Einsatz von Fallen und Giften und tragen so zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt bei.
Bei Bedarf, kann CMB Kammerjäger kurzfristig einen qualifizierten Kammerjäger aus Ihrer Nähe vermitteln, um professionell und effektiv gegen Mäuse vorzugehen.
Marcus Wöll
Ihr persönlicher Ansprechpartner
Unser Telefonteam rund um Marcus Wöll steht Ihnen bei Fragen rund um die Schädlingsbekämpfung gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns für Ihre Anfrage gerne direkt an oder schicken Sie uns Bilder vom Befall per E-Mail oder WhatsApp, um eine unverbindliche Ersteinschätzung von unseren Experten zu erhalten.

© 2025 WWW.CMB-KAMMERJAEGER.DE | ALLE RECHTE VORBEHALTEN.