Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Bei ausgeprägtem Befall sind professionelle Bekämpfungsmethoden oft unumgänglich, da Ratten sich schnell an ungewohnte Situationen anpassen und laienhafte Versuche wirkungslos verpuffen können. Viele Fachleute richten sich nach internationalen Empfehlungen wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Gifte (Rodentizide) müssen dabei mit großer Sorgfalt eingesetzt werden, um Risiken für Menschen und Tiere zu minimieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) bieten hierzu detaillierte Informationen. Zusätzlich sind Schlag- oder Lebendfallen eine Option, die an den bekannten Laufrouten der Ratten positioniert werden.
In hygienisch sensiblen Bereichen, etwa in der Gastronomie oder Lebensmittelproduktion, gilt es, die Vorgaben des BMEL zur Lebensmittelhygiene einzuhalten, damit es nicht zu Verunreinigungen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte bedenken, dass Ratten auch in unzugänglichen Bereichen wie Zwischenwänden sterben können, was sekundäre Hygieneprobleme verursachen kann. Regelmäßige Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Der Einsatz von Giftködern erfordert grundsätzlich ein verantwortungsvolles Vorgehen, denn bei unsachgemäßer Anwendung sind sie nicht nur ineffektiv, sondern auch eine Gefahr für Mensch und Tier. Genauso wichtig ist, aufgestellte Fallen in kurzen Abständen zu kontrollieren, um den Bekämpfungserfolg zu überprüfen und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu erfüllen. Darüber hinaus müssen bestehende Hygienestandards strikt eingehalten werden – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Dies ist der einzige Weg, um zu verhindern, dass ein bestehender Befall zu sekundären Gesundheits- und Hygieneproblemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
In Deutschland regeln strenge gesetzliche Vorgaben den Umgang mit Schädlingen. Immobilienbesitzer sind in der Pflicht, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Verantwortung einschließt, zeitnah Fachleute einzuschalten. Europäische Behörden wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) oder das ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) verweisen zudem auf mögliche Infektionsgefahren, wenn Ausscheidungen nicht sachgerecht beseitigt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Problematik einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine übermäßige Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Wildtiere und Haustiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen wirksamem Schutz, Tierschutz und Umweltverträglichkeit zu finden.