Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Bei fortgeschrittenem Befall sind professionelle Bekämpfungsmethoden oft unerlässlich, da Ratten sich als sehr anpassungsfähig erweisen und Versuche in Eigenregie oft scheitern können. Viele Fachleute richten sich nach internationalen Empfehlungen wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Der sachgemäße Einsatz von Giftködern (Rodentiziden) ist entscheidend, um Gefahren für Menschen, Haustiere und andere Wildtiere auszuschließen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) bieten hierzu detaillierte Informationen. Als Alternative sind Schlag- oder Lebendfallen eine Option, die an den bekannten Laufrouten der Ratten positioniert werden.
In sensiblen Bereichen wie Lebensmittelbetrieben gilt es, die Vorgaben des BMEL zur Lebensmittelhygiene einzuhalten, damit es nicht zu Kontaminationen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte bedenken, dass Ratten auch in unzugänglichen Bereichen wie Zwischenwänden sterben können, was weitere Hygieneprobleme verursachen kann. Kontinuierliche Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Giftköder sollten immer nur mit Bedacht eingesetzt werden, da eine unsachgemäße Anwendung nicht nur wirkungslos, sondern auch gefährlich für Menschen, Haustiere und andere Wildtiere sein kann. Ebenso wichtig ist es, aufgestellte Fallen in kurzen Abständen zu kontrollieren, um den Bekämpfungserfolg zu überprüfen und unnötiges Tierleid zu vermeiden. Zudem müssen bestehende Hygienestandards konsequent eingehalten werden – insbesondere in hygienisch kritischen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Dies ist der einzige Weg, um zu verhindern, dass ein bestehender Befall zu weiterreichenden gesundheitlichen oder hygienischen Problemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
Auch auf rechtlicher Ebene gibt es in Deutschland klare Vorgaben für den Umgang mit Schädlingen. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Pflicht einschließt, unverzüglich Fachleute einzuschalten. Europäische Behörden wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) oder das ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) verweisen zudem auf mögliche Infektionsgefahren, wenn Ausscheidungen nicht sachgerecht beseitigt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Gefahren einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine übermäßige Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Haustiere sowie andere Tiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen wirksamem Schutz, Tierschutz und Umweltverträglichkeit zu finden.