Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Bei starkem Befall sind professionelle Bekämpfungsmethoden oft unerlässlich, da Ratten sich als sehr anpassungsfähig erweisen und Versuche in Eigenregie oft scheitern können. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Der sachgemäße Einsatz von Giftködern (Rodentiziden) ist entscheidend, um Gefahren für Menschen, Haustiere und andere Wildtiere auszuschließen. Hierzu stellen auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) weiterführende Informationen bereit. Zusätzlich sind Schlag- oder Lebendfallen eine Option, die an den bekannten Laufrouten der Ratten positioniert werden.
In hygienisch sensiblen Bereichen, etwa in der Gastronomie oder Lebensmittelproduktion, gilt es, die BMEL-Regeln zur Lebensmittelsicherheit einzuhalten, damit es nicht zu Verunreinigungen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte berücksichtigen, dass Ratten auch in verborgenen Winkeln sterben können, was sekundäre Hygieneprobleme verursachen kann. Kontinuierliche Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Giftköder sollten grundsätzlich nur mit Bedacht eingesetzt werden, da eine unsachgemäße Anwendung nicht nur ineffektiv, sondern auch gefährlich für Menschen, Haustiere und andere Wildtiere sein kann. Genauso wichtig ist, aufgestellte Fallen regelmäßig zu kontrollieren, um den Bekämpfungserfolg zu überprüfen und unnötiges Tierleid zu vermeiden. Darüber hinaus müssen bestehende Hygienestandards strikt eingehalten werden – insbesondere in hygienisch kritischen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Dies ist der einzige Weg, um zu verhindern, dass ein bestehender Befall zu sekundären Gesundheits- und Hygieneproblemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
In Deutschland regeln strenge gesetzliche Vorgaben den Umgang mit Schädlingen. Eigentümer von Immobilien sind in der Pflicht, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Verantwortung einschließt, zeitnah Fachleute einzuschalten. Zudem weisen europäische Institutionen wie die EFSA und das ECDC auf die Infektionsrisiken hin, wenn Ausscheidungen nicht sachgerecht beseitigt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Problematik einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine übermäßige Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Haustiere sowie andere Tiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen wirksamem Schutz, Tierschutz und Umweltverträglichkeit zu finden.