Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Bei fortgeschrittenem Befall sind professionelle Bekämpfungsmethoden oft unumgänglich, da Ratten sich schnell an ungewohnte Situationen anpassen und Versuche in Eigenregie oft scheitern können. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Gifte (Rodentizide) müssen dabei mit großer Sorgfalt eingesetzt werden, um Risiken für Menschen und Tiere zu minimieren. Hierzu stellen auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) weiterführende Informationen bereit. Als Alternative sind Schlag- oder Lebendfallen eine Möglichkeit, die an den bekannten Laufrouten der Ratten positioniert werden.
In sensiblen Bereichen wie Lebensmittelbetrieben gilt es, die BMEL-Regeln zur Lebensmittelsicherheit einzuhalten, damit es nicht zu Kontaminationen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte bedenken, dass Ratten auch in unzugänglichen Bereichen wie Zwischenwänden sterben können, was weitere Hygieneprobleme mit sich bringen kann. Regelmäßige Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Der Einsatz von Giftködern erfordert stets ein hohes Maß an Umsicht, denn bei unsachgemäßer Anwendung sind sie nicht nur oft wirkungslos, sondern auch eine Gefahr für Mensch und Tier. Ebenso wichtig ist es, aufgestellte Fallen regelmäßig zu kontrollieren, um den Bekämpfungserfolg zu überprüfen und unnötiges Tierleid zu vermeiden. Darüber hinaus müssen bestehende Hygienestandards konsequent eingehalten werden – insbesondere in hygienisch kritischen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Nur so lässt sich verhindern, dass ein bestehender Befall zu sekundären Gesundheits- und Hygieneproblemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
In Deutschland regeln klare gesetzliche Vorgaben den Umgang mit Schädlingen. Immobilienbesitzer sind in der Pflicht, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Pflicht einschließt, unverzüglich Fachleute einzuschalten. Zudem weisen europäische Institutionen wie die EFSA und das ECDC auf die Infektionsrisiken hin, wenn die Exkremente der Tiere nicht fachgerecht entfernt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Gefahren einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine übermäßige Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Wildtiere und Haustiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen effektivem Schutz, Umweltverträglichkeit und Tierschutz zu finden.