Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Bei ausgeprägtem Befall sind professionelle Bekämpfungsmethoden oft unumgänglich, da Ratten sich schnell an ungewohnte Situationen anpassen und Versuche in Eigenregie oft scheitern können. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Gifte (Rodentizide) müssen dabei mit großer Sorgfalt eingesetzt werden, um Risiken für Menschen und Tiere zu minimieren. Hierzu stellen auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA) weiterführende Informationen bereit. Zusätzlich sind Schlag- oder Lebendfallen eine Option, die an den bekannten Laufrouten der Ratten positioniert werden.
In hygienisch sensiblen Bereichen, etwa in der Gastronomie oder Lebensmittelproduktion, gilt es, die Vorgaben des BMEL zur Lebensmittelhygiene einzuhalten, damit es nicht zu Kontaminationen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte bedenken, dass Ratten auch in verborgenen Winkeln sterben können, was sekundäre Hygieneprobleme mit sich bringen kann. Kontinuierliche Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Der Einsatz von Giftködern erfordert grundsätzlich ein hohes Maß an Umsicht, denn bei unsachgemäßer Anwendung sind sie nicht nur ineffektiv, sondern auch eine Gefahr für Mensch und Tier. Genauso wichtig ist, aufgestellte Fallen regelmäßig zu kontrollieren, um den Bekämpfungserfolg zu überprüfen und unnötiges Tierleid zu vermeiden. Darüber hinaus müssen bestehende Hygienestandards konsequent eingehalten werden – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Nur so lässt sich verhindern, dass ein bestehender Befall zu weiterreichenden gesundheitlichen oder hygienischen Problemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
Auch auf rechtlicher Ebene gibt es in Deutschland klare Vorgaben für den Umgang mit Schädlingen. Immobilienbesitzer sind in der Pflicht, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Pflicht einschließt, zeitnah Fachleute einzuschalten. Zudem weisen europäische Institutionen wie die EFSA und das ECDC auf die Infektionsrisiken hin, wenn die Exkremente der Tiere nicht fachgerecht entfernt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Gefahren einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine übermäßige Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Haustiere sowie andere Tiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein eine Balance zwischen effektivem Schutz, Umweltverträglichkeit und Tierschutz zu finden.