Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Wenn ein Rattenbefall bereits fortgeschritten ist, führen die Maßnahmen eines Profis meist am ehesten zum Ziel, da laienhafte Versuche angesichts der hohen Anpassungsfähigkeit der Tiere oft wirkungslos bleiben. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Gifte (Rodentizide) müssen dabei sachgerecht eingesetzt werden, um Risiken für Menschen und Tiere zu minimieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) bieten hierzu detaillierte Informationen. Zusätzlich sind Schlag- oder Lebendfallen eine Option, die strategisch an den Laufwegen der Ratten positioniert werden.
In hygienisch sensiblen Bereichen, etwa in der Gastronomie oder Lebensmittelproduktion, gilt es, die BMEL-Regeln zur Lebensmittelsicherheit einzuhalten, damit es nicht zu Verunreinigungen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte bedenken, dass Ratten auch in unzugänglichen Bereichen wie Zwischenwänden sterben können, was sekundäre Hygieneprobleme mit sich bringen kann. Regelmäßige Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Giftköder sollten immer nur mit großer Sorgfalt eingesetzt werden, da eine unsachgemäße Anwendung nicht nur wirkungslos, sondern auch gefährlich für Menschen, Haustiere und andere Wildtiere sein kann. Genauso wichtig ist, aufgestellte Fallen regelmäßig zu kontrollieren, um eine erfolgreiche Bekämpfung sicherzustellen und unnötiges Tierleid zu vermeiden. Darüber hinaus müssen bestehende Hygienestandards strikt eingehalten werden – insbesondere in hygienisch kritischen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Nur so lässt sich verhindern, dass ein bestehender Befall zu sekundären Gesundheits- und Hygieneproblemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
Auch auf rechtlicher Ebene gibt es in Deutschland klare Vorgaben für den Umgang mit Schädlingen. Eigentümer von Immobilien sind verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Verantwortung einschließt, unverzüglich Fachleute einzuschalten. Europäische Behörden wie die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) oder das ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) verweisen zudem auf mögliche Infektionsgefahren, wenn Ausscheidungen nicht sachgerecht beseitigt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Problematik einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine unsachgemäße Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Haustiere sowie andere Tiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen effektivem Schutz, Umweltverträglichkeit und Tierschutz zu finden.