Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Professionelle Methoden und Vorsicht bei Rodentiziden
Bei ausgeprägtem Befall sind professionelle Bekämpfungsmethoden oft unumgänglich, da Ratten sich als sehr anpassungsfähig erweisen und laienhafte Versuche wirkungslos verpuffen können. Viele Fachleute richten sich nach anerkannten Leitlinien wie dem WHO-Faktenblatt zur Nagetierbekämpfung oder den Richtlinien des CDC zu Rattenprävention.
Gifte (Rodentizide) müssen dabei sachgerecht eingesetzt werden, um Risiken für Menschen und Tiere zu minimieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) bieten hierzu detaillierte Informationen. Zusätzlich sind Schlag- oder Lebendfallen eine Möglichkeit, die strategisch an den Laufwegen der Ratten positioniert werden.
In sensiblen Bereichen wie Lebensmittelbetrieben gilt es, die Vorgaben des BMEL zur Lebensmittelhygiene einzuhalten, damit es nicht zu Kontaminationen kommt. Wer Giftköder verwendet, sollte berücksichtigen, dass Ratten auch in unzugänglichen Bereichen wie Zwischenwänden sterben können, was sekundäre Hygieneprobleme verursachen kann. Regelmäßige Kontrollen helfen, solche Risiken zu minimieren.
Giftköder sollten grundsätzlich nur mit großer Sorgfalt eingesetzt werden, da eine unsachgemäße Anwendung nicht nur ineffektiv, sondern auch gefährlich für Menschen, Haustiere und andere Wildtiere sein kann. Genauso wichtig ist, aufgestellte Fallen in kurzen Abständen zu kontrollieren, um eine erfolgreiche Bekämpfung sicherzustellen und die Vorgaben des Tierschutzgesetzes zu erfüllen. Zudem müssen bestehende Hygienestandards strikt eingehalten werden – insbesondere in hygienisch kritischen Bereichen wie Küchen, Lagerräumen oder lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Dies ist der einzige Weg, um zu verhindern, dass ein bestehender Befall zu weiterreichenden gesundheitlichen oder hygienischen Problemen führt.
Gesetzliche Vorgaben und ökologische Aspekte
Auch auf rechtlicher Ebene gibt es in Deutschland klare Vorgaben für den Umgang mit Schädlingen. Eigentümer von Immobilien sind verpflichtet, Gesundheitsgefahren zu vermeiden, was laut Mietrecht bei einem Rattenbefall auch die Verantwortung einschließt, unverzüglich Fachleute einzuschalten. Zudem weisen europäische Institutionen wie die EFSA und das ECDC auf die Infektionsrisiken hin, wenn Ausscheidungen nicht sachgerecht beseitigt werden.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Deutschland und die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit weisen beide auf die Gefahren einer unkontrollierten Rattenpopulation hin. Eine unsachgemäße Anwendung von Chemikalien kann jedoch auch Wildtiere und Haustiere gefährden. Ziel muss es daher sein, ein Gleichgewicht zwischen wirksamem Schutz, Tierschutz und Umweltverträglichkeit zu finden.